Sicherheit und CE-Zertifizierung

Die Schutzeinhausung sollte stets Bestandteil Ihrer CNC Anlage sein, da für einen sicheren Betrieb Ihrer Anlage eine Schutzeinhausung zwingend erforderlich ist. Fliegende Späne, Quetschungen und weitere schwere Verletzungen durch beschädigtes Werkzeug, die in Ihrem Unternehmen für Arbeitsausfälle sorgen gehören durch eine BZT-Schutzeinhausung Ihrer CNC Anlage der Vergangenheit an. Außerdem ist jede Schutzeinhausung ein wertvolles Plus in Punkto Schallschutz. Der dB-Wert kann durchaus um 10-15 dB, je nach verwendeter Anlage und Einhausung, eingedämmt werden.

 

Gewerbetreibende, Industrie und Schulen verpflichtet

BZT CNC-Maschinen für den gewerblichen, industriellen oder schulischen Bedarf werden nur mit einer entsprechenden Schutzeinhausung und der dazugehörigen Sicherheitsabschaltung beim Öffnen der Türen, angeboten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass keine Anlage ohne diese zusätzliche Sicherheit betrieben werden darf.

 

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Produktion

Die Berufsgenossenschaft kann spätestens bei der Sichtung Ihrer CNC Fräsmaschine in Ihrem Betrieb, zumindest zeitweise, eine Stilllegung verhängen. Zudem sind wir verpflichtet, alle Kunden auf diese Möglichkeit der Sicherheit hinzuweisen. Dieser Pflicht kommen wir hier auf der Internetseite, sowie auch in unserer Kommunikation mit dem Kunden vor einer Bestellung, nach.

 

Regelmäßige Inspektion 

Die Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten ist nicht nur Aufgabe der Hersteller. Insbesondere Betreiber von Maschinen und Anlagen sind dazu verpflichtet, sichere Arbeitsmittel bereitzustel­len. Die regelmäßigen Inspektionen stellen sicher, dass die Wirkungsweise der Schutzeinrichtungen entsprechend dem momentanen Gebrauch der Maschine und gemäß den gesetzlichen Anforderungen überprüft und dokumentiert wird

*Abbildung ähnlich. Die hier abgebildete Schutzeinhausung kann von der tatsächlichen abweichen.

*Abbildung ähnlich. Die hier abgebildete Schutzeinhausung kann von der tatsächlichen abweichen.